Bundesprogramm Kommunal-Kombi
Was ist „Kommunal-Kombi“?
Der „Kommunal-Kombi“ ist ein Bundesprogramm zur Schaffung zusätzlicher sozialversicherungs pflichtiger Arbeitsplätze in Regionen mit besonders hoher und verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit. Bezuschusst werden Arbeitsplätze zur Stärkung der kommunalen Strukturen, insbesondere bei Gemeinden, Städten und Kreisen, sowie weiteren Arbeitgebern im Einvernehmen mit den Kommunen.
Wer kann gefördert werden?
Gefördert werden vorgenannte Arbeitgeber zur Schaffung von Arbeitsplätzen,
die in einer der förderfähigen Regionen liegen, zusätzlich sind, im öffentlichen Interesse liegen, im Regelfall eine Arbeitszeit von 30 Stunden wöchentlich aufweisen und tariflich oder ortsüblich entlohnt werden.
Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die eingestellt werden sollen, müssen:
- seit mindestens 12 Monaten arbeitslos gemeldet sein.
- gem. § 18 SGB III unter dem Begriff der Langzeitarbeitslosigkeit fallen.
- zum Zeitpunkt der Stellenbesetzung in einer der förderfähigen Region arbeitslos gemeldet sein.
- seit mindestens 12 Monaten Arbeitslosengeld II beziehen (in besonderen Härtefällen kann von der ununterbrochenen Bezugsdauer abgesehen werden).
Für das Bundesprogramm Kommunal-Kombi konnten bis zum 31.12.2009 zusätzliche und im öffentlichen Interesse liegende Arbeitsplätze gefördert werden. Die bis dahin beantragten Arbeitsplätze werden weiterhin durch das Bundesverwaltungsamt betreut und können längstens bis zum 31.12.2012 gefördert werden. Neuanträge für das Bundesprogramm Kommunal-Kombi können nicht mehr gestellt werden.
Ansprechpartnerin
im Landkreis
Frau Angelika Schwadtke
Telefon: (0 39 98) 4 34-4 14
FAX: (0 39 98) 4 34-9 19
E-Mail: kommunalkombi@lk-demmin.de
17109 Demmin
Beethovenstraße 2
Haus G/Raum 273
